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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Münsingen findest du hier .

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Teilnahmebedingungen für Lehrgänge der DLRG Ortsgruppe Münsingen

1.Anmeldeverfahren

Die Anmeldung ist online direkt über die Lehrgangsausschreibung oder schriftlich mittels Anmeldeformular möglich.

Anmeldungen werden nur über das Onlineverfahren oder auf dem (Papier-)Anmeldeformular wirksam. Telefonisch können keine Anmeldungen erfolgen.

Das Anmeldeformular kann als pdf-Datei heruntergeladen werden.

Das vollständig ausgefüllte Formular ist unter den angegebenen Adressen per Post oder E-Mail an die DLRG Ortsgruppe Münsingen zu senden oder persönlich während unserer Trainingszeiten abzugeben. Anmeldungen können nur bearbeitet werden, wenn die Formulare vollständig ausgefüllt sind!

Die persönlichen Daten werden für die weitere Lehrgangsorganisation und allgemeine Kommunikation DLRG-intern gespeichert.

Anmeldeadresse

DLRG Ortsgruppe Münsingen
Obere Linde 37
72525 Münsingen

E-Mail: Ausbildung@muensingen.dlrg.de

Jede Anmeldung wird schriftlich beantwortet.

Da wir dies aber ausschließlich in unserer Freizeit und unentgeldlich/ehrenamtlich machen, dauert eine Bearbeitung jeglicher Anfrage und Anmeldung seine Zeit. dafür erwarten wir bitte etwas Verständnis.

Für Ihre evtl. auftretenden Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: 
per E-Mail: ausbildung@muensingen.dlrg.de 

2. Teilnahmevoraussetzungen

Mit der Anmeldung zu einem Lehrgang erklärt der Anmeldende, dass er die in der Lehrgangsausschreibung geforderten Voraussetzungen für diesen erfüllt. Die Nachweise darüber sind als Kopie der Anmeldung für diesen Lehrgang beizufügen und zum Lehrgang im Original mitzubringen. Beabsichtigt der Interessent eines bestimmten Lehrganges, weitere Lehrgänge belegen zu wollen, sind die Teilnahmevoraussetzungen zu jedem dieser Lehrgänge dem Anmeldeformular erneut beizulegen. 

Werden die Teilnahmevoraussetzungen bis zum Meldeschluss nicht nachgewiesen, kann eine Zulassung zum Lehrgang nicht erteilt werden. Sollten die Teilnahmevoraussetzungen zum Lehrgang nicht vorgelegt werden können, kann der Lehrgangsleiter in Abstimmung mit dem Leiter Ausbildung der DLRG Ortsgruppe Münsingen nach Prüfung bei Lehrgangsbeginn die Ausgabe der Teilnahmebescheinigung an den Nachweis der Voraus­setzung knüpfen oder/und eine Teilnahme verwehren.

Die nicht-Teilnahme an einem Lehrgang aufgrund fehlender bzw. nicht nachgewiesener Teilnahmevoraussetzungen kommt einer Rückgabe/Stornierung des Seminar-/Lehrgangsplatzes durch den Teilnehmer gleich und führt gem. Punkt 5 dieser AGB "Rückgabe oder Stornierung von Lehrgangsplätzen durch den Teilnehmer" zur Inrechnungstellung von Verwaltungsgebühren oder Stornokosten. Bereits gezahlte Teilnehmergebühren werden in diesem Fall verrechnet. Darüber hinaus erklärt der Anmeldende mit der Anmeldung, dass er gesundheitlich in der Lage ist, die mit diesem Lehrgang in engem Zusammenhang stehenden Inhalte in der Theorie und in der Praxis zu erfüllen.

Der Lehrgangsleiter bzw. die Referenten dürfen sich die in der Lehrgangsausschreibung geforderten Voraus­setzungen - wie zum Beispiel die Rettungsfähigkeit eines Teilnehmers - stichprobenhaft demonstrieren lassen, sollte die Art und Weise der Übungsausführung bzw. der Übungsbeschreibung während des Lehrgangs zu erheblichen Zweifeln an deren ordnungsgemäßer Erfüllung Anlass geben. Sollte sich der Teilnehmer einer Demonstration verweigern oder erfüllt der Teilnehmer nicht die geforderte Übung, so sind der Lehrgangsleiter oder die Referenten aus Haftungsgründen berechtigt, Teilnehmer von einzelnen Übungen oder dem gesamten Lehrgang auszuschließen, um Gefahr für Leib und Leben des Teilnehmers abzuwenden. Nicht erfüllte Lehrgangsteile sind auf der Teilnahme­bescheinigung vom Lehrgangsleiter zu streichen oder durch Zusätze kenntlich zu machen. In diesen Fällen erfolgt weder eine Erstattung der gesamten noch von Teilen der Lehrgangsgebühr. Dies trifft auch zu, sollte der Teilnehmer auf Grund von gesundheitlichen Einschränkungen bestimmte Teile der Theorie oder der Praxis nicht absolvieren können. Soweit zur Erreichung einer bestimmten Qualifikation konkrete Inhalte bzw. Seminarumfänge vorgeschrie­ben sind, führen nicht wahrgenommene oder nicht erfüllte Lehrgangsteile zu einer Versagung von Lizenzen oder deren Verlängerung.

Das Bildungsangebot richtet sich primär an Mitglieder der DLRG Ortsgruppe Münsingen. Für die Inanspruchnahme der ermäßigten Teilnehmer­gebühr ist deshalb die Mitgliedschaft in der DLRG Ortsgruppe Münsingen Voraussetzung. Diese ist auf Verlangen nachzuweisen. Teilnehmer, die nicht Mitglied der DLRG Ortsgruppe Münsingen sind, müssen vergleichbare fachliche Voraussetzungen nachweisen können und haben eine höhere Teilnehmergebühr zu zahlen.

Die Zulassung von Teilnehmern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kann nur erfolgen, wenn eine schriftliche Einver­ständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegt. Andere Altersbeschränkungen sind der Ausschreibung des jeweiligen Lehrgangs zu entnehmen.

3. Teilnehmerbeitrag

Sie erhalten(wenn nicht anders angegeben) nach Meldeschluss eine Lehrgangseinladung. Spätestens mit Erhalt der Lehrgangseinladung ist die Zahlung des Teilnehmerbeitrages zu leisten.

Zahlungsmöglichkeiten:

Nach Angabe in der Ausschreibung des einzelnen Lehrgang: 

 

  1. Sie zahlen den Teilnehmerbeitrag lt. Ausschreibung zeitgleich zum Anmeldeschluß
  2. Sie zahlen nach Erhalt der Lehrgangseinladung den Teilnehmerbeitrag auf das Konto der DLRG Ortsgruppe Münsingen
  3. Bar (siehe Ausschreibung des Lehrgangs)

Mit der Überweisung sind der Name und die Lehrgangsnummer anzugeben. Ohne diese Angaben ist eine ordnungsgemäße Bearbeitung nicht möglich!

Die Bezahlung des Teilnehmerbeitrags erfolgt wie in der Ausschreibung beschrieben oder in Absprache mit dem Lehrgangsleiter.

4. Zusage/Absage von Lehrgangsplätzen

Anmeldungen werden im Rahmen der verfügbaren Seminar-/Lehrgangsplätze in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Ein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme wird mit der Anmeldung nicht begründet. Die eingegangene Anmeldung wird schriftlich bestätigt. Sie enthält ggf. einen Hinweis auf noch zu erbringende Teilnahmevorausset­zungen. Der sich anmeldende Interessent wird in die Teilnehmerliste aufgenommen oder bei bereits vollen Lehr­gängen auf eine Warteliste gesetzt. Die endgültige Zulassung zum Lehrgang erfolgt via E-Mail. Die künftigen Teilnehmer erhalten eine Einladung mit weiteren organisatorischen Hinweisen bis ca. 3 Wochen vor Lehrgangsbeginn. Ist die Teilnehmerzahl erreicht und der Lehrgang ausgebucht, erhalten alle Personen der Warteliste eine Absage.

Von Rückfragen bezüglich eingegangener Anmeldungen bitten wir abzusehen!

5. Rückgabe oder Stornierung von Lehrgangsplätzen durch den Teilnehmer

Bei einem Rücktritt ab dem Meldeschluss oder Nichterscheinen ohne Abmeldung oder Abbruch der Aus-/Fort-/Weiterbildung wird eine Ausfallgebühr in Höhe der Lehrgangsgebühr berechnet.

 

Bei Rücktritt bis zum Meldeschluss der Veranstaltung/Lehrgangs werden keine Kosten berechnet. 

Wird bei der einzelnen Veranstaltung keine gesonderte Regelung genannt, gilt:

-Ab Anmeldeschluss ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen.

-Rückerstattung 100% der Teilnahmegebühr abzügl. 15.-€ Bearbeitungsgebühr

-Rückerstattung 50% der Teilnahmegebühr bei Rücktritt bis 14 Tage vor Lehrgangsbeginn.

-Rückerstattung 20% der Teilnahmegebühr bei Rücktritt bis 4 Tage vor Lehrgangsbeginn

-Keine Rückerstattung nach Beginn des Lehrgangs 

Maßgebend ist jeweils der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei der DLRG Ortsgruppe Münsingen (per Post: DLRG Ortsgruppe Münsingen, Obere Linde 37, 72525 Münsingen, per E-Mail: ausbildung@muensingen.dlrg.de).

Oder beim jeweiligen Lehrgangsleiter(siehe Ausschreibung des Lehrgangs).

Der Abschluss einer persönlichen Seminar-Rücktrittsversicherung wird empfohlen.

6. Lehrgangsänderungen

Die Veranstalter behalten sich vor, Lehrgänge abzusagen, Termine zu ändern oder den Lehrgangsort zu verlegen. Ein Anspruch auf Erstattung des Teilnehmerbeitrages kann damit nicht begründet werden. Wird kein Ausweichtermin angeboten, werden bereits geleistete Zahlungen automatisch zurückerstattet. Es besteht kein Anspruch darauf, dass die Veranstaltung von dem im Programm angekündigten Referenten geleitet wird.

 

 

Organisatorische Hinweise

1. Lehrgangsbeginn und Veranstaltungsort

Der Veranstaltungsort ist in den Lehrgangseinzelausschreibungen angegeben.

2. Unterbringung/Verpflegung

Im Teilnehmerbeitrag ist enthalten:

  • Seminar-/Lehrgangsteilnahme
  • Eventuelle lehrgangsbegleitende Unterlagen, sofern nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass diese erworben werden müssen
Die Verpflegung während eines Lehrgangs wird separat angeboten, außer es wird in der Ausschreibung explizit auf eine Verpflegung hingewiesen.

3. Zusätzliche Eintrittskosten

 

Eintrittskosten in Bäder können nicht über Dauerkarten, Zehnerkarten o.ä. der Stadtverwaltung abgegolten werden. Diese werden extra berechnet, falls in der Ausschreibung nicht anders angegeben.

 

Eine Unterbringung ist bei unseren Lehrgängen nicht vorgesehen, falls in der Ausschreibung nicht anderes angegeben.

 

 

4. Teilnahme und Lizenzierung

Jeder Teilnehmer erhält für die Teilnahme am gesamten Lehrgang eine Teilnahmebescheinigung. Diese dient vor allem der Vorlage bei der Gliederung. Sich aus der Teilnahme am Lehrgang ergebende Möglichkeiten einer Lizenz­verlängerung sind durch die lizenzgebende Gliederung, in der Regel durch den Landesverband, zu bescheinigen. Im Falle eines Fehlens bei Teilen des Lehrganges kann der Lehrgangsleiter in Abstimmung mit dem Leiter Aus­bildung der DLRG Ortsgruppe Münsingen nach Prüfung die Ausgabe der Teilnahmebescheinigung verwehren und über eine Nicht­erstattung der Fahrtkosten verfügen. Die gezahlte Teilnehmergebühr wird in diesem Fall nicht zurück erstattet.

5. Fotofreigabe

Wir weisen alle Teilnehmer darauf hin, dass während der Lehrgänge von Ihnen Foto- und Filmaufnahmen angefertigt werden können. Diese Aufnahmen dienen der Darstellung der Lehrgänge in den Medien. Ihre Veröffentlichung bedarf daher im Regelfall keiner zusätzlichen Einwilligung der fotografierten Personen. Die Fotografen tragen darüber hinaus dafür Sorge, dass die Persönlichkeitsrechte der fotografierten Person gewahrt bleiben. Weder von dem Foto­grafen noch von den auf dem Foto dargestellten Personen können Honoraransprüche oder Ansprüche auf Namens­nennung bei der Veröffentlichung erhoben werden.

Die DLRG behält sich vor, während der Lehrgänge angefertigte Bilder und Filmaufnahmen für verbandsinterne Zwecke weiter zu verwenden. Für darüber hinausgehende Anwendungen, insbesondere kommerzieller Art, wird die DLRG sich im Einzelfall mit der jeweils fotografierten Person in Verbindung setzen, sofern dies im Rahmen der §22 und § 23 KunstUrhG notwendig ist.

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